Gut gepflegt über den Wolken - was darf rein ins Handgepäck auf Flugreisen?

Eu-weit existieren genaue Sicherheitsregeln, was die Mitnahme von diversen Flüssigkeiten wie Parfum, Öle, Shampoos, Duschgel, Mascara oder Zahnpasta betrifft.

Grundsätzlich kann der Fluggast alle gelartigen Pflege- und Kosmetikartikel mit an Bord nehmen. Ins Handgepäck darf maximal ein Liter Flüssigkeit, wobei die Anzahl der Pflegeprodukte egal ist.

Durch diese mengenmäßige Einschränkung erwartet man sich einen gewissen Schutz der Fluggäste vor flüssigen Sprengstoffen.Die einzelnen Behälter wie Tuben, Flakons oder Flaschen dürfen nicht mehr als 100 Milliliter fassen und müssen außerdem in einem "Zipper" (ein durchsichtiger, wiederverschließbarer Plastikbeutel) transportiert werden. Zipper-Beutel können in allen Duty-free-Shops und Apotheken am Flughafen erworben werden. Pro Fluggast darf nur ein Plastikbeutel verwendet werden.

Was ist im Handgepäck nicht erlaubt? Nagelscheren, Rasiermesser, Rasierklingen (mit Ausnahme von Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette) sind verboten.

Flüssige Beauty-Produkte, die hinter dem Sicherheits-Check - zum Beispiel aus dem Duty-Free-Shop - gekauft werden, dürfen weiterhin mitgenommen werden. Auch diese werden vor Ort in speziellen Tüten versiegelt.

Unser Tipp: Pflegeprodukte in Mini-Größen besorgen, zu Hause im Zipper-Beutel von Toppits verstauen und sorglos durch den Sicherheits-Check schlendern.



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